15. BayIfSMV Was gilt?
GASTRONOMIE
- Zugang zu Außen- und Innenbereich nur mit 3G (geimpft, genesen, getestet) und für Kinder bis zum 14. Lebensjahr sowie für minderjährige Schülerinnen und Schüler
- Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
- FFP2-Maskenpflicht für Gäste (außer am Platz); medizinische Maskenpflicht für Mitarbeiter; im Außenbereich gilt für Gäste keine Maskenpflicht (außer bei Veranstaltungen)
- Musikbeschallung ist ohne Einschränkungen erlaubt
- Nicht-geimpfte und nicht-genesene Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen einen arbeitstäglichen Nachweis eines Antigen-Schnelltests vorlegen. Ein Selbsttest unter Aufsicht ist dabei zulässig (für 24 Stunden gültig; ein PCR-Testnachweis ist für 48 Stunden gültig). Die Kontrolle der Mitarbeiter- und Betreibertests ist zu dokumentieren (Die Art der Dokumentation ist nicht vorgegeben); der Betreiber muss seinen eigenen Nachweis für zwei Wochen aufbewahren
BEHERBERGUNG
- Zugang nur mit 3G (geimpft, genesen, getestet) und für Kinder bis zum 14. Lebensjahr sowie für minderjährige Schülerinnen und Schüler; Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
- Gäste, die nicht geimpft und nicht genesen sind müssen einen negativen Testnachweis bei Ankunft und zusätzlich alle weiteren 72 Stunden vorlegen
- Zugang zu Wellnessbereichen nur mit 2G; für körpernahe Dienstleistungen gilt die 3G-Beschränkung
- Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
- FFP2-Maskenpflicht für Gäste; medizinische Maskenpflicht für Mitarbeiter
- Nicht-geimpfte und nicht-genesene Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen einen arbeitstäglichen Nachweiseines Antigen-Schnelltests vorlegen. Ein Selbsttest unter Aufsicht ist dabei zulässig (für 24 Stunden gültig;
ein PCR-Testnachweis ist für 48 Stunden gültig). Die Kontrolle der Mitarbeiter- und Betreibertests ist zu dokumentieren (Die Art der Dokumentation ist nicht vorgegeben); der Betreiber muss seinen eigenen Nachweis für zwei Wochen aufbewahren
VERANSTALTUNGEN
Tagungen im Gastgewerbe:
- 2G Zugangsbeschränkung; Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
- bei beruflichen Aus-, Weit- und Fortbildungen gilt 3G
- FFP2-Maskenpflicht für Gäste außer am Platz bei gastronomischer Verpflegung oder wenn ein Abstandvon1,5 m eingehalten wird; medizinische Maskenpflicht für Personal
- Wahlmöglichkeit einer 2G-Plus-Zugangsbeschränkung (keine Maskenpflicht, kein Abstandsgebot)
Geschlossene Gesellschaften* mit 2G:
- gleiche Regelungen wie bei Gastronomie
Geschlossene Gesellschaften* mit 2G Plus:
- Zugang mit 2G Plus (geimpft oder genesen mit zusätzlichem negativen Testnachweis), sowie für Kinderbiszum 14. Lebensjahr; Gäste, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben, müssen den zusätzlichen Testnachweis nicht vorzeigen (weitere Ausnahmen für die Pflicht eines zusätzlichen Testnachweises entnehmen Sie der aktuellen 15. BayIfSMV); Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
- keine Personenobergrenze
- Musikbeschallung und Tanz ohne Einschränkungen möglich
- FFP2-Maskenfplicht nur auf Gemeinschaftsflächen, wo Kontakt zu externen Gästen besteht
*z.B. Hochzeits-, Geburtstags-, Trauerfeiern, etc.
CLUBS,
BARS,
DISKOS
- Zugang mit 2G Plus (geimpft oder genesen mit zusätzlichem negativen Testnachweis); Gäste, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben, müssen den zusätzlichen Testnachweis nicht vorzeigen (weitere Ausnahmen für die Pflicht eines zusätzlichen Testnachweises entnehmen Sie der aktuellen 15. BayIfSMV)
- Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
- Keine FFP2-Maskenpflicht für Gäste; Musikbeschallung und Tanz ohne Einschränkungen möglich
- keine Personenobergrenze oder Kapazitätsbeschränkung