3 G Regel

15. BayIfSMV Was gilt?

GASTRONOMIE

  • Zugang zu Außen- und Innenbereich nur mit 3G (geimpft, genesen, getestet) und für Kinder bis zum 14. Lebensjahr sowie für minderjährige Schülerinnen und Schüler
  • Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste (außer am Platz); medizinische Maskenpflicht für Mitarbeiter; im Außenbereich gilt für Gäste keine Maskenpflicht (außer bei Veranstaltungen)
  • Musikbeschallung ist ohne Einschränkungen erlaubt
  • Nicht-geimpfte und nicht-genesene Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen einen arbeitstäglichen Nachweis eines Antigen-Schnelltests vorlegen. Ein Selbsttest unter Aufsicht ist dabei zulässig (für 24 Stunden gültig; ein PCR-Testnachweis ist für 48 Stunden gültig). Die Kontrolle der Mitarbeiter- und Betreibertests ist zu dokumentieren (Die Art der Dokumentation ist nicht vorgegeben); der Betreiber muss seinen eigenen Nachweis für zwei Wochen aufbewahren
BEHERBERGUNG
  • Zugang nur mit 3G (geimpft, genesen, getestet) und für Kinder bis zum 14. Lebensjahr sowie für minderjährige Schülerinnen und Schüler; Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
  • Gäste, die nicht geimpft und nicht genesen sind müssen einen negativen Testnachweis bei Ankunft und zusätzlich alle weiteren 72 Stunden vorlegen
  • Zugang zu Wellnessbereichen nur mit 2G; für körpernahe Dienstleistungen gilt die 3G-Beschränkung
  • Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste; medizinische Maskenpflicht für Mitarbeiter
  • Nicht-geimpfte und nicht-genesene Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen einen arbeitstäglichen Nachweiseines Antigen-Schnelltests vorlegen. Ein Selbsttest unter Aufsicht ist dabei zulässig (für 24 Stunden gültig;
    ein PCR-Testnachweis ist für 48 Stunden gültig). Die Kontrolle der Mitarbeiter- und Betreibertests ist zu dokumentieren (Die Art der Dokumentation ist nicht vorgegeben); der Betreiber muss seinen eigenen Nachweis für zwei Wochen aufbewahren

VERANSTALTUNGEN

Tagungen im Gastgewerbe:

  • 2G Zugangsbeschränkung; Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
  • bei beruflichen Aus-, Weit- und Fortbildungen gilt 3G
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste außer am Platz bei gastronomischer Verpflegung oder wenn ein Abstandvon1,5 m eingehalten wird; medizinische Maskenpflicht für Personal
  • Wahlmöglichkeit einer 2G-Plus-Zugangsbeschränkung (keine Maskenpflicht, kein Abstandsgebot)

Geschlossene Gesellschaften* mit 2G:

  • gleiche Regelungen wie bei Gastronomie

Geschlossene Gesellschaften* mit 2G Plus:

  • Zugang mit 2G Plus (geimpft oder genesen mit zusätzlichem negativen Testnachweis), sowie für Kinderbiszum 14. Lebensjahr; Gäste, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben, müssen den zusätzlichen Testnachweis nicht vorzeigen (weitere Ausnahmen für die Pflicht eines zusätzlichen Testnachweises entnehmen Sie der aktuellen 15. BayIfSMV); Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
  • keine Personenobergrenze
  • Musikbeschallung und Tanz ohne Einschränkungen möglich
  • FFP2-Maskenfplicht nur auf Gemeinschaftsflächen, wo Kontakt zu externen Gästen besteht
*z.B. Hochzeits-, Geburtstags-, Trauerfeiern, etc.

CLUBS,
BARS,
DISKOS

  • Zugang mit 2G Plus (geimpft oder genesen mit zusätzlichem negativen Testnachweis); Gäste, die bereits eine Auffrischungsimpfung haben, müssen den zusätzlichen Testnachweis nicht vorzeigen (weitere Ausnahmen für die Pflicht eines zusätzlichen Testnachweises entnehmen Sie der aktuellen 15. BayIfSMV)
  • Nachweiskontrolle mit Identitätsfeststellung
  • Keine FFP2-Maskenpflicht für Gäste; Musikbeschallung und Tanz ohne Einschränkungen möglich
  • keine Personenobergrenze oder Kapazitätsbeschränkung
J

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